Bewirtungskosten absetzen: 70-Prozent-Regel und Bewirtungsbeleg
Geschäftsessen sind absetzbar – aber nur zu 70 Prozent und nur mit korrektem Bewirtungsbeleg. Wir erklären die Regeln, den Unterschied zwischen geschäftlicher und betrieblicher Bewirtung und worauf das Finanzamt achtet.
Marcus Smolarek
Gründer von finban
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Auf einen Blick: Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind zu 70 Prozent als Betriebsausgabe abziehbar, die Vorsteuer sogar zu 100 Prozent. Voraussetzung ist ein korrekter Bewirtungsbeleg mit allen Angaben. Dieser Beitrag erklärt die Regeln, die Sonderfälle und die typischen Stolperfallen.
Geschäftliche vs. betriebliche Bewirtung
Der entscheidende Unterschied:
- Geschäftliche Bewirtung – du bewirtest Geschäftspartner, Kunden oder Interessenten. Hier sind 70 Prozent der angemessenen Kosten abziehbar, 30 Prozent nicht.
- Betriebliche Bewirtung – du bewirtest ausschließlich eigene Mitarbeitende (z. B. bei einem internen Meeting). Diese Kosten sind grundsätzlich zu 100 Prozent abziehbar.
Die Vorsteuer kannst du in beiden Fällen voll geltend machen – vorausgesetzt, die Rechnung ist formal korrekt.
Der Bewirtungsbeleg: diese Angaben sind Pflicht
Ein anerkannter Bewirtungsbeleg enthält:
- Ort und Tag der Bewirtung
- Teilnehmer (alle, auch du selbst)
- Anlass der Bewirtung – konkret, nicht nur „Geschäftsessen"
- Höhe der Aufwendungen
- bei Bewirtung in einer Gaststätte: die maschinell erstellte, elektronisch aufgezeichnete Rechnung (seit Mitte 2021 verpflichtend)
Trinkgeld lässt sich zusätzlich ansetzen, sollte aber auf dem Beleg vermerkt oder gesondert quittiert sein.
Angemessenheit beachten
Abziehbar sind nur angemessene Kosten. Ein üppiges Luxus-Dinner kann das Finanzamt teilweise streichen. Was angemessen ist, hängt von Anlass und Geschäftsbeziehung ab – Augenmaß zahlt sich aus.
Sauber dokumentieren statt nachträglich rekonstruieren
Bewirtungsbelege sind ein Klassiker in der Betriebsprüfung. Erfasse sie am besten sofort digital und vollständig – das erspart dir später die Suche und Diskussionen. Wie du Belege GoBD-konform digitalisierst, liest du in Belege digitalisieren und GoBD-konforme Buchhaltung.
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Häufig gestellte Fragen
Warum sind nur 70 Prozent abziehbar?
Der Gesetzgeber unterstellt bei geschäftlicher Bewirtung einen privaten Mitanteil. Deshalb sind 30 Prozent vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen – die Vorsteuer bleibt davon unberührt.
Reicht ein einfacher Kassenbon?
In der Gaststätte brauchst du eine maschinell erstellte Rechnung mit allen Pflichtangaben. Ein handschriftlicher Eigenbeleg allein genügt nicht.
Wie buche ich die Bewirtung richtig?
Üblich ist die Trennung in abziehbare (70 %) und nicht abziehbare (30 %) Bewirtungskosten plus die volle Vorsteuer. Die genaue Buchung richtet sich nach deinem Kontenrahmen.