Factoring
Marcus Smolarek
Gründer von finban
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Factoring ist der laufende Verkauf offener Kundenrechnungen an einen Dienstleister: Das Unternehmen bekommt den Rechnungsbetrag abzüglich einer Gebühr sofort, statt auf das Zahlungsziel zu warten, und je nach Vertrag geht auch das Ausfallrisiko mit über. Aufsichtsrechtlich ist es eine Finanzdienstleistung — der laufende Ankauf von Forderungen auf Grundlage von Rahmenverträgen, mit oder ohne Rückgriff.
Das Wort trägt zwei Dinge, die selten auseinandergehalten werden: eine Finanzierung (Geld heute statt in 30 Tagen) und eine Versicherung (der Factor trägt den Ausfall). Welche der beiden man bekommt, entscheidet der Vertrag — und davon hängt ab, ob man am Ende einen Forderungsverkauf oder ein Darlehen abgeschlossen hat.
Diese Seite erklärt den Ablauf, die Varianten, den rechtlichen Rahmen und vor allem: wie man die Kosten so umrechnet, dass sie mit einem Kredit vergleichbar werden. finban verkauft kein Factoring und vermittelt keins — was hier steht, muss nichts empfehlen.
Wie Factoring abläuft
- Rahmenvertrag. Der Factor prüft den Betrieb und dessen Kundenstamm und legt fest, welche Forderungen er ankauft und bis zu welcher Höhe je Debitor.
- Rechnung stellen. Der Betrieb liefert wie bisher und stellt die Rechnung. Ob der Kunde vom Factoring erfährt, hängt von der Variante ab.
- Forderung verkaufen. Die Rechnung wird an den Factor abgetreten.
- Auszahlung. Der Factor zahlt den Betrag aus, behält aber einen Teil als Sicherheitseinbehalt zurück — für Skonti, Gutschriften und Reklamationen, die noch kommen können.
- Der Kunde zahlt an den Factor. Danach wird der Einbehalt abgerechnet.
Der vierte Schritt ist der, den Interessierte regelmäßig überlesen: Es kommt nicht die volle Summe sofort. Wie hoch der Einbehalt ist, steht im Vertrag, und er ist der Unterschied zwischen der beworbenen und der tatsächlich ankommenden Liquidität.
Echtes und unechtes Factoring — der Unterschied, der wirklich zählt
Beim echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredererisiko), beim unechten bleibt es beim Unternehmen. Das klingt nach einer Nuance und ist der wichtigste Satz des Themas.
Denn nach dem Merkblatt der BaFin zum Tatbestand des Factoring ist unechtes Factoring zivilrechtlich kein Kauf, sondern ein Darlehen nach § 488 BGB — die Forderung dient dabei der Sicherung. Wer unechtes Factoring abschließt, hat also einen Kredit aufgenommen, auch wenn im Vertrag „Verkauf" steht. Zahlt der Kunde nicht, kommt der Factor zurück.
Aufsichtsrechtlich gelten trotzdem beide Formen als Factoring, solange die Finanzierungsfunktion erfüllt ist.
Praktisch heißt das: Wer Factoring wegen der Liquidität macht, kann mit unechtem Factoring gut fahren. Wer es wegen des Ausfallrisikos macht, braucht echtes — sonst kauft er genau das nicht, wofür er zahlt.
Die Varianten im Überblick
| Variante | Was sie unterscheidet | Wofür sie gedacht ist |
|---|---|---|
| Echtes Factoring | Factor trägt das Ausfallrisiko | Liquidität und Ausfallschutz |
| Unechtes Factoring | Risiko bleibt beim Unternehmen; zivilrechtlich ein Darlehen | reine Finanzierung, meist günstiger |
| Offenes Factoring | Der Kunde erfährt von der Abtretung und zahlt an den Factor | Standardfall |
| Stilles Factoring | Der Kunde erfährt nichts, zahlt weiter an den Betrieb | wenn die Kundenbeziehung es verlangt |
| Halboffenes Factoring | Der Kunde erfährt es nicht, zahlt aber auf ein Konto des Factors | Zwischenform |
| Full-Service-Factoring | Der Factor übernimmt Debitorenbuchhaltung und Mahnwesen | Betriebe ohne eigene Buchhaltungskapazität |
| Inhouse-Factoring | Der Betrieb macht Buchhaltung und Mahnwesen selbst | wenn die Prozesse ohnehin stehen |
| Auswahl-Factoring | nur ausgewählte Debitoren oder Rechnungen | einzelne Großkunden mit langem Zahlungsziel |
| Fälligkeits-Factoring | keine Vorfinanzierung, nur Ausfallschutz und Verwaltung | wenn Liquidität nicht das Problem ist |
| Reverse Factoring | geht vom Einkäufer aus: Er lässt seine Lieferanten früher bezahlen | Lieferketten, Einkaufsmacht |
Die letzte Zeile ist keine Spielart der anderen, sondern dreht die Richtung um. Sie taucht in Angeboten oft unter demselben Wort auf und löst ein anderes Problem.
Was Factoring kostet — und wie man es vergleichbar macht
Der Preis besteht in der Regel aus zwei Teilen: einer Factoringgebühr als Prozentsatz des angekauften Umsatzes, die Verwaltung und — beim echten Factoring — den Ausfallschutz abdeckt, und einem Zins auf den vorfinanzierten Betrag für die Zeit bis zur Zahlung des Kunden. Dazu kommen je nach Anbieter Prüfgebühren je Debitor.
Hier stehen bewusst keine Marktpreise. Sie unterscheiden sich nach Branche, Umsatz, Debitorenstruktur und Bonität so stark, dass ein genannter Satz mehr in die Irre führt als er hilft — und er wäre in einem Jahr falsch, ohne dass es jemand merkt.
Was stattdessen hilft, ist die Umrechnung. Eine Factoringgebühr ist ein Preis für einen Zeitraum, kein Jahreszins. Vergleichbar wird sie so:
Jahresbezogene Kosten ≈ Gebührensatz × 365 ÷ Zahlungsziel in Tagen
Bei 30 Tagen Zahlungsziel ist der Faktor also gut zwölf. Eine Gebühr, die auf dem Papier klein aussieht, wird dadurch zu einer Zahl, die man neben einen Kontokorrentkredit legen kann.
Zwei Ehrlichkeiten dazu: Das Ergebnis ist kein Zinssatz, sondern der Preis eines Bündels aus Finanzierung, Ausfallschutz und Buchhaltungsarbeit — wer nur den Zinsteil vergleicht, vergleicht zu wenig. Und die Rechnung wird schlechter, je kürzer das Zahlungsziel ist: Factoring lohnt sich rechnerisch dort am ehesten, wo lange gewartet wird.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Alle Zahlen hier sind ein erfundenes Rechenbeispiel, keine Angebotspreise.
Ein Betrieb verkauft eine Rechnung über 50.000 € mit 30 Tagen Zahlungsziel. Angenommen, der Anbieter verlangt 1,5 % Factoringgebühr — diese 1,5 % sind eine Annahme, kein Marktwert.
- Gebühr = 50.000 × 1,5 % = 750 €
- Auf ein Jahr gerechnet = 1,5 % × 365 ÷ 30 = rund 18 % p. a.
Ob 18 % teuer sind, hängt an der Gegenrechnung, und die hat drei Posten: Was kostet die Alternative (Kontokorrentkredit, Lieferantenskonto, gar nichts)? Was ist der Ausfallschutz wert, gemessen an den tatsächlichen Ausfällen der letzten Jahre? Und was kostet die eingesparte Debitorenarbeit an Zeit?
Ohne diese drei Zahlen ist jede Aussage über „lohnt sich" eine Meinung. Mit ihnen ist es eine Rechnung.
Wann sich Factoring lohnt — und wann nicht
Fast alles, was zu diesem Thema im Netz steht, stammt von Anbietern. Deshalb hier beide Seiten.
Es spricht dafür, wenn:
- die Zahlungsziele lang sind und sich nicht verhandeln lassen, etwa gegenüber Konzernkunden oder der öffentlichen Hand,
- der Betrieb schneller wächst, als der Cashflow mitkommt — Wachstum bindet Kapital in Forderungen, bevor es Geld bringt,
- ein einzelner Großkunde einen so großen Teil des Forderungsbestands hält, dass sein Ausfall existenziell wäre,
- die Debitorenbuchhaltung ohnehin an ihrer Kapazitätsgrenze arbeitet.
Es spricht dagegen, wenn:
- das eigentliche Problem im Ablauf liegt: spät gestellte Rechnungen, kein Mahnlauf, keine Fälligkeitsübersicht. Factoring kauft diese Zeit teuer zurück, statt sie zu beheben — der Forderungsmanagement-Teil kostet nichts und wirkt an derselben Stelle,
- die Marge dünn ist. Eine Gebühr auf den Umsatz trifft eine 6-%-Marge anders als eine 40-%-Marge,
- viele kleine Rechnungen an viele Kunden gehen — der Prüfaufwand je Debitor steht dann in keinem Verhältnis,
- Kunden empfindlich auf einen Forderungsverkauf reagieren und stilles Factoring nicht angeboten wird,
- die Liquidität nur einmalig fehlt. Ein Rahmenvertrag ist ein Dauerzustand, kein Überbrückungskredit.
Der erste Punkt ist der häufigste. Wer 52 Tage Außenstand hat bei 30 Tagen Zahlungsziel, hat kein Finanzierungsproblem, sondern 22 Tage, die im eigenen Haus entstehen.
Was Factoring mit der Bilanz macht
Der Grund, aus dem größere Betriebe Factoring machen, steht selten im Prospekt: Es verkürzt die Bilanz.
Beim echten Factoring verlässt die Forderung das Umlaufvermögen, und der Erlös tilgt in der Regel kurzfristige Verbindlichkeiten. Beide Seiten der Bilanz werden kürzer, das Eigenkapital bleibt gleich — und damit steigt die Eigenkapitalquote, ohne dass ein Euro Eigenkapital dazugekommen wäre.
| vorher | nach echtem Factoring | |
|---|---|---|
| Forderungen | 300.000 € | 0 € |
| Bank / Verbindlichkeiten | 300.000 € Kontokorrent | getilgt |
| Bilanzsumme | 1.000.000 € | 700.000 € |
| Eigenkapital | 200.000 € | 200.000 € |
| Eigenkapitalquote | 20 % | rund 29 % |
Auch das ist ein erfundenes Rechenbeispiel und bewusst glatt gerechnet: In der Praxis bleibt der Sicherheitseinbehalt als Forderung stehen, und die Tilgung ist selten so vollständig.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gilt der Effekt nur beim echten Factoring — beim unechten bleibt die Forderung wirtschaftlich beim Unternehmen, und die Bilanz verkürzt sich entsprechend nicht. Zweitens ist eine bessere Kennzahl keine bessere Lage: Dieselbe Substanz sieht anders aus, mehr nicht. Ein Rating verbessert sich dadurch messbar, das Geschäft nicht.
Abtretungsverbote: die Klausel, an der es scheitern kann
Viele Einkaufs-AGB enthalten ein Abtretungsverbot — der Lieferant darf die Forderung nicht an Dritte übertragen. Ohne Factoring merkt das niemand; mit Factoring ist es die erste Frage.
Die Entwarnung steht in § 354a HGB: Ist die Abtretung einer Geldforderung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen, ist die Abtretung gleichwohl wirksam, wenn das zugrunde liegende Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist oder der Schuldner eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Praktisch heißt das: Im normalen B2B-Geschäft und gegenüber der öffentlichen Hand läuft ein vertragliches Abtretungsverbot ins Leere. Ausgenommen sind nach Absatz 2 Darlehensforderungen von Kreditinstituten.
Das entbindet nicht davon, in die Verträge zu sehen. Ein Verbot kann die Abtretung zwar nicht unwirksam machen, aber eine Vertragsstrafe daran hängen oder die Kundenbeziehung belasten — und beides steht in keinem Gesetz.
Factoring und die Instrumente, mit denen es verwechselt wird
| Instrument | Was passiert | Was es löst |
|---|---|---|
| Factoring | laufender Verkauf von Forderungen vor Fälligkeit | Liquidität, je nach Vertrag auch Ausfallrisiko |
| Forfaitierung | Verkauf einzelner, meist langfristiger Forderungen ohne Rückgriff | einmalige Großgeschäfte, oft im Export |
| Sicherungsabtretung (Zession) | Forderung wird nur als Sicherheit abgetreten, nicht verkauft | Sicherheit für einen Kredit |
| Inkasso | Eintreiben bereits überfälliger Forderungen | Kapazität, nachdem es schiefging |
| Warenkreditversicherung | versichert den Ausfall, finanziert aber nicht vor | nur das Risiko |
| Reverse Factoring | der Einkäufer lässt seine Lieferanten früher bezahlen | Lieferantenbeziehung, Skontonutzung |
Die häufigste Verwechslung ist die mit dem Inkasso. Factoring setzt an, bevor eine Rechnung fällig ist; Inkasso, nachdem sie überfällig ist. Wer eine überfällige Forderung verkaufen will, sucht kein Factoring.
Der rechtliche Rahmen
Factoring ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eine Finanzdienstleistung: „der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff". Wer das gewerbsmäßig betreibt, braucht nach § 32 Abs. 1 KWG eine schriftliche Erlaubnis der BaFin.
Das hat für Suchende einen praktischen Wert: Ein Anbieter ohne BaFin-Erlaubnis darf dieses Geschäft nicht betreiben. Die BaFin führt eine öffentliche Datenbank der beaufsichtigten Institute, und ein Blick hinein ist die billigste Prüfung, die es gibt.
Zwei Begriffe aus dem Merkblatt, die in Verträgen auftauchen: Der Ankauf muss laufend und auf Grundlage eines Rahmenvertrags erfolgen — einzelne Forderungsverkäufe sind kein Factoring im aufsichtsrechtlichen Sinn. Und die Finanzierungsfunktion ist entscheidend: Der Erlös muss vor Fälligkeit fließen.
Wo es um die Ausgestaltung eines konkreten Vertrags geht — Rückgriffsrechte, Einbehalte, Abtretungsverbote in den AGB der eigenen Kunden —, gehört der Fall zu einer Anwaltskanzlei. Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten.
Was Factoring nicht löst
Factoring verschiebt Geld nach vorn. Es sagt nichts darüber, ob es reicht.
Ein Betrieb, der jeden Monat mehr ausgibt als einnimmt, hat mit Factoring dasselbe Problem einen Monat später und eine Gebühr mehr. Und ein Betrieb, der nicht weiß, wann welche Zahlung fällig wird, weiß es mit Factoring auch nicht — er hat nur eine Position weniger in der Unsicherheit.
Die Frage davor ist deshalb immer dieselbe: Wie sieht der Verlauf der nächsten Monate aus, wenn man Ein- und Auszahlungen mit Datum nach vorne rechnet? Das ist Liquiditätsplanung, und sie kostet keine Gebühr auf den Umsatz. Erst wenn dort eine Lücke steht, die sich nicht durch schnellere Rechnungsstellung und einen funktionierenden Mahnlauf schließen lässt, ist die Frage nach einem Finanzierungsinstrument überhaupt sinnvoll gestellt.
Verwandt: der Cashflow als das Ergebnis, das dabei herauskommt, und der Liquiditätsstatus als Momentaufnahme dessen, was heute offen ist.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Factoring einfach erklärt?
Ein Unternehmen verkauft seine offenen Kundenrechnungen an einen Dienstleister und bekommt das Geld sofort, abzüglich einer Gebühr, statt auf das Zahlungsziel zu warten. Der Dienstleister zieht die Forderung anschließend selbst ein. Je nach Vertrag übernimmt er auch das Risiko, dass der Kunde gar nicht zahlt.
Was ist echtes Factoring?
Beim echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko: Zahlt der Kunde nicht, ist das sein Problem. Beim unechten bleibt das Risiko beim Unternehmen. Nach dem BaFin-Merkblatt ist unechtes Factoring zivilrechtlich kein Kauf, sondern ein Darlehen nach § 488 BGB, bei dem die Forderung der Sicherung dient — auch wenn im Vertrag „Verkauf" steht.
Welche Vor- und Nachteile hat Factoring?
Dafür: sofortige Liquidität, planbare Zahlungseingänge, beim echten Factoring Schutz vor Ausfällen, und weniger Arbeit in der Debitorenbuchhaltung. Dagegen: eine Gebühr auf den Umsatz, die bei dünnen Margen schwer wiegt, ein Sicherheitseinbehalt, der die sofort verfügbare Summe kleiner macht als beworben, Bindung durch einen Rahmenvertrag und je nach Variante Sichtbarkeit gegenüber den eigenen Kunden.
Was kostet Factoring?
Der Preis besteht aus einer Factoringgebühr als Prozentsatz des angekauften Umsatzes und einem Zins auf den vorfinanzierten Betrag, oft dazu Prüfgebühren je Debitor. Konkrete Sätze hängen von Branche, Umsatz, Debitorenstruktur und Bonität ab. Vergleichbar wird ein Angebot erst durch die Umrechnung aufs Jahr: Gebührensatz × 365 ÷ Zahlungsziel in Tagen.
Ist Klarna ein Factoring?
Wirtschaftlich funktioniert der Rechnungskauf ähnlich: Der Anbieter zahlt dem Händler den Betrag aus und übernimmt Einzug und Ausfallrisiko. Ob ein bestimmter Vertrag aufsichtsrechtlich Factoring ist, hängt davon ab, ob er die drei Merkmale erfüllt — laufender Ankauf, Rahmenvertrag, Erlös vor Fälligkeit. Das steht im Vertrag, nicht im Marketing.
Ab welcher Größe lohnt sich Factoring?
Es gibt keine Umsatzschwelle, ab der es sich automatisch rechnet. Entscheidend sind drei Dinge: die Länge der Zahlungsziele, die Marge, auf die die Gebühr trifft, und die Anzahl der Debitoren — viele kleine Rechnungen an viele Kunden verursachen einen Prüfaufwand, der oft in keinem Verhältnis steht.
Was ist der Unterschied zwischen Factoring und Inkasso?
Factoring setzt an, bevor eine Rechnung fällig ist, und ist eine Finanzierung. Inkasso setzt an, nachdem sie überfällig ist, und ist eine Rechtsdienstleistung nach dem RDG. Eine bereits überfällige Forderung kauft ein Factor in aller Regel nicht an.
Brauchen Factoring-Anbieter eine Erlaubnis?
Ja. Factoring ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG eine Finanzdienstleistung und nach § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtig. Die BaFin führt eine öffentliche Datenbank der beaufsichtigten Institute; ein Abgleich dort ist die einfachste Prüfung vor einem Vertragsabschluss.
Bietet finban Factoring an?
Nein. finban ist eine Software für Liquiditätsplanung und vermittelt keine Finanzierungen. Diese Seite erklärt das Instrument, damit die Entscheidung dafür oder dagegen auf einer Rechnung beruht — und weil in vielen Fällen die Lücke, die Factoring schließen soll, in der Planung sichtbar wird, bevor sie entsteht.