Soll- oder Ist-Versteuerung: Unterschied, Vorteile und was du wählen solltest

Soll- oder Ist-Versteuerung? Der Unterschied liegt im Zeitpunkt der Umsatzsteuer: bei Rechnungsstellung oder erst bei Zahlungseingang. Wir vergleichen beide Verfahren, zeigen den Liquiditätsvorteil und wer die Ist-Versteuerung nutzen darf.

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Soll- oder Ist-Versteuerung: Unterschied, Vorteile und was du wählen solltest
Marcus Smolarek

Marcus Smolarek

Gründer von finban

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Auf einen Blick: Der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung liegt im Zeitpunkt, zu dem du die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführst. Bei der Soll-Versteuerung (Regelfall) wird die USt schon mit der Rechnungsstellung fällig – auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung erst, wenn das Geld tatsächlich eingeht. Für deine Liquidität ist das ein großer Unterschied.

Der Unterschied einfach erklärt

Beide Verfahren bestimmen, wann die Umsatzsteuer in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung anzumelden und zu zahlen ist:

  • Soll-Versteuerung (§ 16 UStG): Die USt entsteht mit Ablauf des Monats, in dem du die Leistung erbracht bzw. die Rechnung gestellt hast – unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Du musst die Steuer also vorfinanzieren.
  • Ist-Versteuerung (§ 20 UStG): Die USt entsteht erst, wenn die Zahlung bei dir eingeht. Du führst nur Steuer ab, die du auch schon erhalten hast.

Beispiel: Du stellst am 28. eine Rechnung über 1.190 € (1.000 € netto + 190 € USt). Der Kunde zahlt erst im Folgemonat. Bei der Soll-Versteuerung meldest du die 190 € sofort an, bei der Ist-Versteuerung erst nach Zahlungseingang.

Symbolbild: Unternehmer prüft Umsatzsteuer und Liquidität bei der Ist-Versteuerung

Soll- vs. Ist-Versteuerung im Vergleich

MerkmalSoll-VersteuerungIst-Versteuerung
Umsatzsteuer fällig beiRechnungsstellung / LeistungZahlungseingang
LiquiditätswirkungUSt wird vorfinanziertschont die Liquidität
Wer nutzt sie?Regelfall – gilt automatischnur auf Antrag
Voraussetzungkeine≤ 800.000 € Vorjahresumsatz oder Freiberufler:in
Rechtsgrundlage§ 16 UStG§ 20 UStG
Aufwandrechnungsbasiertzahlungsbasiert – Zahlungseingänge müssen erfasst werden

Wer darf die Ist-Versteuerung wählen?

Die Ist-Versteuerung ist ein Wahlrecht, das du beim Finanzamt beantragst. Erlaubt ist sie, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Dein Gesamtumsatz im Vorjahr lag bei höchstens 800.000 € (diese Grenze wurde 2024 von 600.000 € angehoben), oder
  • du bist nicht buchführungspflichtig, oder
  • du bist Freiberufler:in – dann gilt das Wahlrecht unabhängig vom Umsatz.

Ob die doppelte Buchführung für dich Pflicht ist, erklären wir in Doppelte Buchführung einfach erklärt.

Der Liquiditätsvorteil der Ist-Versteuerung

Der größte Vorteil der Ist-Versteuerung ist die Schonung deiner Liquidität: Du musst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, die du selbst noch gar nicht erhalten hast. Gerade bei langen Zahlungszielen oder vielen offenen Forderungen ist das ein echter Cashflow-Hebel – du finanzierst dem Staat keine Steuer auf unbezahlte Rechnungen vor.

Tipp: Egal welche Methode du wählst – entscheidend ist, dass du jederzeit weißt, wie viel Umsatzsteuer ans Finanzamt fließt und wie lange dein Geld reicht. Unsere Liquiditätsplanungs-Software verbindet sich automatisch mit deinen Bankkonten und zeigt dir tagesgenau deinen Cashflow – inklusive der anstehenden Steuerzahlungen.

Soll oder Ist – was solltest du wählen?

Als Faustregel gilt: Wer die Ist-Versteuerung nutzen darf, fährt damit meist besser – vor allem bei schwankenden Zahlungseingängen oder knapper Liquidität. Die Soll-Versteuerung greift automatisch und ist rechnungsbasiert etwas einfacher nachzuhalten, kostet dich aber bei jeder noch nicht bezahlten Rechnung Liquidität.

Wichtig: Beim Vorsteuerabzug gelten eigene Regeln, und beim Wechsel der Methode sind Übergangsfragen zu beachten. Kläre die Details mit deinem Steuerberater oder deiner Buchhaltungs-Beratung.

So beantragst du die Ist-Versteuerung

Ein formloser Antrag beim Finanzamt genügt – oft reicht ein kurzes Schreiben oder ein Häkchen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Als Neugründer:in kannst du die Ist-Versteuerung direkt von Anfang an wählen. Wie die laufende Meldung funktioniert, liest du in Umsatzsteuervoranmeldung: Fristen, Ablauf und häufige Fehler.

Du willst tiefer einsteigen? Alle Details zur Methode findest du in unserem ausführlichen Beitrag Ist-Versteuerung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist besser, Soll- oder Ist-Versteuerung?

Für die Liquidität ist die Ist-Versteuerung in der Regel vorteilhafter, weil du die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang abführst. Voraussetzung ist, dass du sie nutzen darfst.

Bis zu welchem Umsatz ist die Ist-Versteuerung möglich?

Bis zu einem Gesamtumsatz von 800.000 € im Vorjahr. Freiberufler:innen dürfen die Ist-Versteuerung unabhängig vom Umsatz wählen.

Wie wechsle ich zur Ist-Versteuerung?

Mit einem formlosen Antrag beim Finanzamt. Beim Wechsel ist darauf zu achten, dass Umsätze nicht doppelt oder gar nicht erfasst werden – am besten mit dem Steuerberater abstimmen.